Nur Ja heißt Ja

Vor gut einer Woche hat ein spanisches Gericht eine Gruppe junger Männer zu neun Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Und dieses Urteil hat in Spanien tausende Menschen zu Protesten auf die Straße getrieben. Sie kritisieren das Urteil als zu mild. Denn die fünf Männer sollen gemeinsam eine 18 jährige vergewaltigt haben. Empörung ist auch im Europaparlament laut geworden. Abgeordnete fordern, dass Spanien sein Strafgesetz anpasst und dass die Kommission dafür sorgt, dass alle Mitgliedstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Claudia Knoppke berichtet.

© European Union , 2016 / Source: EC - Audiovisual Service / Photo: Jean-François Badias

Vera Jourova

Der „La Manada-Fall“. So wird in der Presse genannt, was in den Morgenstunden am 7. Juli 2016 in Pamplona passiert sein soll. La Manada heißt so viel wie: Das Rudel. Und als Rudel sollen die fünf Männer die 18jährige vergewaltigt und alles gefilmt haben. Das spanische Gericht befand in seinem Urteil aber nicht auf Vergewaltigung, sondern auf sexuellen Missbrauch. Das darf nicht sein, waren sich die EU-Abgeordneten bei ihrer Debatte einig.

„Nur Ja heißt Ja. Gibt es kein ausdrückliches Einverständnis, ist es Gewalt.“

Und deshalb meint EU-Kommissarin Vera Jourová:

„Wir müssen unbedingt die Istanbul Konvention in allen Mitgliedstaaten ratifizieren lassen. Weil es genau solche Fälle anspricht.“

Die Istanbul-Konvention des Europarates richtet sich gegen Gewalt an Frauen. In Deutschland ist die Konvention seit Februar in Kraft. Das bedeutet u.a. auch, dass Gerichte in Deutschland rechtlich an alle Regelungen der Konvention gebunden sind und diese umsetzen müssen. Der spanische EU-Abgeordnete Ernest Urtasun hat die spanische Justiz aufgerufen, das Urteil zu korrigieren.

„Wir müssen auch das Strafgesetzbuch ändern. Ich weiß nicht, wer es 1995 geschrieben hat, aber ich weiß, wer die Konvention ratifiziert hat und die spanische Regierung muss die Gesetzgebung an Artikel 36 der Konvention anpassen. Auch die Kommission muss mit den Mitgliedsstaaten arbeiten, die ihr Strafgesetzbuch noch nicht dahingehend geändert haben, das kein Einverständnis gleich Straftat Vergewaltigung ist.“

Kommissarin Vera Jourová ergänzte, dass sie kein Gericht kritisieren wolle, aber sie hoffe, dass das spanische Berufungsgericht in dem Fall schnell zu einer fairen Lösung komme.

„Wenn die Gerichte das Gesetz nicht richtig auslegen, sie also Vergewaltigung nicht als Vergewaltigung ansehen, heißt das für die Angreifer: Das ist erlaubt, das ist einfach.“