Abschiebung nicht einfach möglich

EU-Bürger, die schon lange in einem anderen EU-Land leben und straffällig geworden sind, können nicht ohne weiteres in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Denn dann gelte ein verstärkter Ausweisungsschutz. Der EuGH hatte u.a. in einem Fall aus Deutschland entscheiden müssen.

Detailaufnahme einer Waffe, die eim Polizist am Gürtel im Halfter trägt.

Dabei geht es um einen griechischen Staatsangehörigen, der als Kind nach Deutschland gekommen war, nach 20 Jahren in Deutschland lebend eine Spielhalle überfallen hatte und zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Nach der Strafe sollte der Mann nach Griechenland ausgewiesen werden. Für den EuGH muss das im Einzelfall umfassend geprüft werden. Denn EU-Bürger erlangen nach fünf Jahren in einem anderen EU-Staat ein Daueraufenthaltsrecht. Das bedeutet auch, dass ihre Ausweisung nur aus „schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ erlaubt ist. Nach zehn Jahren Aufenthalt müssten die Gründe zwingend sein.

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