Druck von Pässen ohne Ausschreibung

Wettbewerb geht in der EU auch mal vor Sicherheit, oder Geheimhaltung. Auf diese kurze Formel kann man ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringen. Der hat entschieden, dass EU-Staaten den Auftrag zum Druck von Pässen oder Führerscheinen nicht unter Hinweis auf Sicherheitsmaßnahmen ohne Ausschreibung an ein bestimmtes Unternehmen vergeben dürfen.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Österreichs Regierung hatte Pässe, Personalausweise, Führerscheine oder Kfz-Zulassungen mit der Sicherheitsbegründung immer in Österreichs Staatsdruckerei drucken lassen. EU-Recht schreibt für große öffentliche Aufträge eine Ausschreibung vor, um den Wettbewerb anzukurbeln und niedrigere Preise zu erreichen. Die EU-Richtlinien sehen Ausnahmen für Aufträge vor, die für geheim erklärt werden oder besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Der EuGH hat entschieden, dass die genannten Ausnahmen eng auszulegen sind. Und ein Land könne nicht einfach pauschal Sicherheitsinteressen anführen, sondern müsse nachweisen, dass die nicht auch bei einem Ausschreibungsverfahren zu wahren wären.