Polen drohen für Abholzung Strafen

Der Europäische Gerichtshof hat Polen verboten, weiter Bäume in einem der letzten Urwälder Europa’s abzuholzen. Die polnische Regierung hatte den Holzeinschlag im Schutzgebiet Białowieża 2016 genehmigt. Um den Borkenkäfer zu bekämpfen, so die Begründung. Die EU-Kommission wirft Polen vor, damit gegen EU-Schutzrichtlinien zu verstoßen. Nach dem Gerichtsurteil drohen jetzt hohe Strafen. Claudia Knoppke berichtet.

Blick auf einen natürlichen Bach, der durch einen Wald verläuft

Der Europäische Gerichtshof verlangt von Polen, sofort die Abholzung einzustellen. Andernfalls muss Polen 100.000 Euro Strafe zahlen- jeden Tag wohl gemerkt. Was passiert, wenn Polen nicht aufhört, die Bäume abzuholzen und auch das Zwangsgeld nicht zahlt, ist aber eine Frage, die die Kommission zur Zeit noch nicht beantworten kann, oder will…

„Ich möchte nicht spekulieren und auch nicht vom negativen Ansatz ausgehen. Ich gehe von der Anordnung des Gerichts aus, die für sich selbst spricht. Sie verlangt von Polen einige Dinge unter bestimmten Bedingungen zu tun…“

Und wie es den Gerichtsbeschluss umsetzen will, dazu hat Polen 15 Tage Zeit, um es die EU-Kommission wissen zu lassen, sagte Kommissionssprecher Margaritis Schinas.

„Und dann wird die Kommission prüfen, ob Polen die Anordnung befolgt, und wir schaun mal…“

Die EU-Kommission hatte Polen im Juli dieses Jahres vor dem EuGH verklagt, weil sich das Land nicht an das Verbot zum Abholzen in dem Waldgebiet an der Grenze zu Weißrussland gehalten hatte. Nach dem jetzigen Urteil gibt es eine Devise für alle: EU-Gerichte sprechen für alle EU-Staaten:

„Alle Mitgliedsstaaten sind verpflichtet sich an EU-Urteile zu halten. Sollten sie das nicht tun, haben wir unsere legalen Möglichkeiten das zu ahnden, gemäß den Verträgen.“

Im Wald von Białowieża leben u.a. wilde Wisente. Insgesamt mehr als 20.000 Tierarten. Darunter sind auch solche, die lange vom Aussterben bedroht waren. Ein Teil des Waldes ist Schutzgebiet und zählt zum Weltnaturerbe der Unesco.