Darf „Fack Ju Göthe“ eine Marke sein?

Darf man Goethe in einem Atemzug mit dem F…-Wort nennen? Als Filmtitel ja: Fack Ju Göthe hat’s gezeigt. Doch wenn man diesen Titel auch für Kleidung, Lebensmittel oder andere Artikel als Marke nutzen will, dann ist Schluss mit lustig. Meint zumindest das Amt der EU für Geistiges Eigentum- das EUIPO. Ob es dabei bleibt, muss jetzt der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Claudia Knoppke, warum das?

Weil das gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstößt. Und auch Goethe würde ja quasi verunglimpft und herabgewürdigt. Damit, und mit der Angst, dass auch Kinder und Jugendliche gefährdet werden könnten, hat das Amt der EU für Geistiges Eigentum 2015 begründet, warum die Constantin Film GMBH „Fack Ju Göthe“ nicht als Markennamen, als Wortmarke für verschiedene Waren und Dienstleistungen eintragen lassen konnte. Das hatte die Filmproduktionsgesellschaft 2015 versucht. Nach dem großen Erfolg des Films wollte sie zum Beispiel für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel die Unionsmarke „Fack Ju Göthe“ eintragen lassen.

Und was soll jetzt der EuGH entscheiden?

Die Constantin Film GmbH hat gegen die Ablehnung des Amtes der EU Geistiges Eigentum im Februar dieses Jahres Klage beim EuGH eingereicht. Sie hat ihren Einspruch u.a. damit begründet, dass ja auch „Leck mich Schiller“ eingetragen werden konnte. Der EuGH hat die Sache „Fack Ju Göthe „ für heute im Verhandlungskalender stehen. Das Ziel ist natürlich, dass die Ablehnung zurückgenommen werden muss.

Kann „Fack Ju Göthe“ auch ein Markenname sein, oder ist das sittenwidrig? Der Europäische Gerichtshof ist gefragt.

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