Scheidung durch Scharia-Gericht nicht rechtskräftig

Die Scharia ist das religiöse Gesetz des Islam. Und die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien ist in Deutschland nicht rechtskräftig. Zu dieser Einschätzung ist ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs gekommen. Das Oberlandesgericht München hatte um Rat gebeten.

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Hintergrund ist ein Fall um ein Paar aus Syrien, das schon lange in Deutschland lebt und beide haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ehe war in Syrien geschlossen worden und der Mann hatte sich in Syrien vor einem geistlichen Gericht einseitig scheiden lassen. Das war vom Oberlandesgericht München zunächst auch anerkannt worden. Die Frau hatte die Entscheidung aber angefochten. Der EU-Gutachter meint: Weil Männer und Frauen nicht den gleichen Zugang zu dem religiösen Scheidungsrichter hätten, sei dieses Recht diskriminierend und in der Europäischen Union nicht anzuwenden. Ein Urteil des EuGH steht noch aus.