Mit dem Hammer für den Datenschutz

Sie ist eigentlich ziemlich niedlich und sieht komplett harmlos aus. Aber die Spielzeugpuppe „Cayla“hat es faustdick hinter den Ohren. Sie schnappt so viele Daten auf, dass die Bundesnetzagentur jetzt sagt: Nehmen Sie einen Hammer und hauen Sie drauf! Holger Winkelmann berichtet:

Nahaufnahme eines bunten Steckpuzzles aus Holz für Kleinkinder.

„Cayla hat Millionen Dinge zu erzählen. Was ist Deine Lieblingsfarbe? Pink. …“

Und diese Millionen Dinge hat Kayla digital aufgeschnappt. Per Bluetooth wird sie nämlich mit dem Smartphone oder dem iPad verbunden und ist dann ans Internet angeschlossen. Alle Antworten, die das Internet kennt, kennt dann auch Puppe Cayla, wenn sie gefragt wird. Eine spezielle App verwandelt Sprache in Text, sucht eine Antwort im Internet und lässt die Puppe antworten.

Das Problem der Datenschützer, die auch schon eine Beschwerde an die EU-Kommission losgeworden sind: Mit dem Spielzeug sitze praktisch ein Spion im Kinderzimmer. Denn ohne Probleme könne sich jeder in der Nähe per Bluetooth mit der Puppe verbinden und Antworten geben. Und damit nicht genug: Alles was die Kleinen der Puppe erzählen, soll an eine amerikanische Firma weitergegeben werden. Also können die Daten im Anschluss für persönliche Werbung genutzt und die gesammelten Informationen weitergereicht werden. Die Bundesnetzagentur hat die Puppe darum jetzt verboten und beruft sich dabei auf den Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes. Der verbietet den Missbrauch verbotener Sendeanlagen. Begründung: Spionagegefahr. Und daraus folgt noch etwas viel weitreichenderes:

Wer die Puppe jetzt besitzt, macht sich strafbar. Darum bleibt nur eines Puppe zerstören. Wer das nicht tut, dem droht eine Haftstrafe von bis zu 2 Jahren.

„Cayla hat Millionen Dinge zu erzählen.

Jetzt dann wohl nicht mehr.