Supreme Court: Parlament muss zum Brexit befragt werden

Die britische Regierung muss das Parlament in Sachen Brexit befragen. Das hat der höchste britische Gerichtshof, der Supreme Court heute entschieden. Es hat damit auch gegen die Berufung der Regierung May entschieden, die lieber im Alleingang den Brexit durchziehen würde. Bevor die britische Regierung Artikel 50 des EU-Vertrags einleiten kann, muss sie sich also das parlamentarische „Go“ holen.

Bild von einem der brühmten roten Doppeldeckerbusse, der durch London fährt.

Der Vorsitzende Richter David Neuberger hat dazu heute folgendes gesagt: „Jede Änderung des Gesetzes, um das Referendum wirksam zu machen, muss in der einzigen Weise erfolgen, die durch die britische Verfassung erlaubt ist, nämlich durch einen Akt des Parlaments.“ Und Neuberger hat außerdem klargestellt, dass die Regierung sich aus internationalen Verträgen zurückziehen kann, das aber nicht im Alleingang, wenn auch britische Gesetze verändert werden, es sei denn, dass sie dazu vom Parlament ermächtigt wird: „Die Regierung kann diese Macht nicht ausüben, wenn sie dadurch die Gesetze des Vereinigten Königreichs ändert, es sei denn, sie wird dazu vom Parlament ermächtigt.“

Und Mitglied der EU zu sein, bedeutet auch den Regeln der EU zu folgen, und damit EU-Regeln auch zu britischen Regeln gemacht zu haben. Das Urteil heute könnte den Zeitplan der Regierung durcheinanderbringen. Theresa May hatte angekündigt, Ende März die Austrittsverhandlungen beginnen zu wollen. Und auch ob ihr angekündigter harter Brexit durchgeht, muss sich zeigen. Viele Abgeordnete im britischen Parlament sind durchaus EU-freundlich. Und die EU-Kommission hat getan, was sie gerne tut: we don’t comment comments…