Weiter auf der Kippe

Ceta steht weiter auf der Kippe. Die EU-Handelsminister haben heute noch kein grünes Licht gegeben. Die Entscheidung wurde vertagt. Es gibt bei Ländern wie Belgien, Bulgarien und Rumänien noch Klärungsbedarf. Die Gespräche sollen aber weiter geführt werden. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hofft trotzdem, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada wie geplant am Donnerstag nächster Woche unterzeichnet werden kann. Aber am kommenden Freitag, beim EU-Gipfel, sollte es spätestens eine Entscheidung geben, sagt Kommissarin Cecilia Malmström:

Cecilia Malmström© European Union , 2016 / Source: EC - Audiovisual Service / Photo: Eric Vidal

Cecilia Malmström

„Ja, wir müssen unseren kanadischen Freunden sagen, ob sie ihr Flug-Ticket buchen sollen oder nicht. Und es geht um mehr als dieses Freihandelsabkommen. Es geht um die Glaubwürdigkeit der EU künftig Handelsabkommen abzuschließen.“

Aus deutscher Sicht seien die Gespräche heute gut gelaufen, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach dem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen.

„Ich bin sehr zufrieden, weil Deutschland die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht uns gesetzt hat, alle hier einvernehmlich durchsetzen konnte. Wir haben sowohl ein klare Abgrenzung zwischen nationaler und europäischer Zuständigkeit. Wir haben geklärt, wie es ist, wenn die vorläufige Anwendung gestoppt werden muss, falls zum Beispiel ein Parlament sagt, wir ratifizieren nicht, oder das Verfassungsgericht Einspruch erhebt. Wir haben auch klar noch einmal bestätigt bekommen, dass die gemeinsamen Ausschüsse, kein eigenes Recht haben, Ceta irgendwie zu verändern. Aus deutscher Sicht sind wir sehr zufrieden.“

King zum Antrittsbesuch

Der neue britische EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, Sir Julian King, ist heute zu seinem Antrittsbesuch in Berlin. Er sich u.a. mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Kanzleramts-Chef Peter Altmaier getroffen. Dabei ging es auch um das gemeinsame Vorgehen gegen Terrorismus, organisiertes Verbrechen und Cyberkriminalität. Kein EU-Staat könne grenzüberschreitende Bedrohungen alleine bekämpfen, so King. Deshalb plädierte er für eine europäische Dimension im Kampf gegen den Terrorismus.

Urlaubsanspruch vererbbar?

Und wieder muss der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob ein Toter seinen Urlaubsanspruch vererben kann. Das Bundesarbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten. Eine Frau aus NRW fordert dabei vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes, ihr seinen noch ausstehenden Urlaubsanspruch auszuzahlen. Sie verlangt gut 3700 Euro nebst Zinsen.

„Die Vorinstanzen hatten der Frau Recht gegeben und sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes berufen. Der hatte 2014 entschieden, dass ein Beschäftigter mit dem Tod nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verliert. Erben können entsprechend einen finanziellen Ausgleich verlangen. Doch das Bundesarbeitsgericht sieht Probleme mit Blick auf das deutsche Erbrecht. Der Europäische Gerichtshof soll jetzt klären, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse wird, wenn das nationale Erbrecht das ausschließt. Außerdem sei in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannt, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub erlöschen könne, wenn der Urlaub für den Arbeitnehmer keine positive Erholungswirkung mehr habe. Und dies sei beim Tod eines Arbeitnehmers der Fall.“