Ist die EU noch handlungsfähig?

Die Befürworter des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada haben einen kleinen Sieg errungen. Das Bundesverfassungsgericht hat CETA vorläufig zugestimmt. Ein Autor der Welt weiß aber, dass das noch lange nichts heißt:

Presseschau

„Wie gut es uns geht, zeigt die Tatsache, dass ein Freihandelsabkommen wie Ceta Zigtausende auf die Straßen treibt und paketweise Eilanträge vor das Bundesverfassungsgericht. Dass die Ceta-Gegner nun vor dem obersten Gericht gescheitert sind, das Abkommen auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet und vorläufig in Kraft treten kann, ist zunächst eine gute Nachricht. Aber die größten Hürden sind damit nicht genommen. Das Abkommen muss von 42 nationalen Parlamenten in den EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Stimmt eins dagegen, ist es gescheitert. Im Fall des Freihandelsabkommens mit Korea hat das fünf Jahre gedauert, immerhin stand am Ende das Vertragswerk. Das ist bei Ceta fraglich angesichts des Widerstands von Nichtregierungsorganisationen, die geschickt Einfluss auf die Stimmung in den EU-Ländern nehmen. Und damit wird sich der Rest der Welt weiter fragen, ob die EU überhaupt noch handlungsfähig ist. Ob Europa ein verlässlicher Partner sein kann.“

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles gebilligt, der E U-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten oder nie gearbeitet haben, weitgehend von Sozialhilfeleistungen ausschließt. Das ist gut so, sagt ein Autor der Rheinischen Post:

„Dass die Regierung für EU-Ausländer den Zugang zu Sozialleistungen einschränkt, ist nach dem spektakulären Urteil des Bundessozialgerichts von Ende 2015 nur folgerichtig. Denn das Gericht hatte entschieden, dass EU-Bürger nur sechs Monate in Deutschland verbringen müssen, um Sozialhilfe beanspruchen zu können. Sie müssen gar nicht hier gearbeitet haben. Darauf musste die Bundesregierung dringend reagieren. Andernfalls hätte das Urteil Magnetwirkung entfaltet. Schon in den vergangenen Monaten haben immer mehr EU-Bürger mit Verweis auf dieses Urteil Sozialleistungen bei den Kommunen eingefordert oder eingeklagt. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union ist die eine Seite der Medaille. Die Beschränkung des einfachen Zugangs zu Sozialleistungen die andere. In Deutschland sind Sozialhilfe und Hartz-IV-Leistung höher als in den meisten anderen EU-Staaten. Es muss sich gegen diejenigen wehren dürfen, die allein aufgrund dieser höheren Leistungen hier hinziehen wollen. Wie gerade Gewerkschaften auf die Idee kommen, das zu kritisieren, ist schleierhaft.“

Nach dem Willen der Bundesländer sollen ab 2030 keine Autos mehr mit Verbrennungsmotoren zugelassen werden. Dazu hat sich ein Autor des Magazins Spiegel seine Gedanken gemacht:

„Spätestens der übernächste Golf muss elektrisch fahren. Der Bundesrat fordert von der EU-Kommission eine Gesetzgebung, die dafür sorgt, dass „spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden“. Ob es wirklich dazu kommt, ist zwar fraglich; die Autobauer haben ihre Lobby-Mannschaften bestimmt schon von der Leine gelassen, und es ist gut möglich, dass nach kurzem politischen Ringen nicht mehr viel von der Forderung übrigbleibt. Aber mal kurz angenommen, dass ab 2030 tatsächlich keine neuen Diesel- und Benzinautos mehr zugelassen werden dürfen: Es wäre ein Glücksfall. Ein Verbot genau dieser Technologie würde vor allem eines bedeuten: Planungssicherheit. Ist das Ende der Spritmotoren gesetzlich besiegelt, wissen die Autohersteller, dass sich ihre Investitionen in alternative Antriebe garantiert auszahlen.“