Frontex nimmt Arbeit auf

Die neue EU-Agentur für Grenzschutz hat ihre Arbeit aufgenommen. Der offizielle Startschuss fiel heute an der Außengrenze zur Türkei in Bulgarien. EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos sagte bei der Veranstaltung am bulgarisch-türkischen Grenzübergang bei Kapitan Andreewo:

Ein Schiff fährt über das Meer, im Hintergrund große, teilweise bewachsene Felsen.

„Wir haben eine gemeinsame Verantwortung, die EU-Außengrenzen zu sichern. Heute ist ein historischer Tag für die Europäische Union.“ Die bisherige EU-Grenzschutzagentur Frontex werde ab heute zur neuen Agentur für Grenz- und Küstenschutz, sagte Avramopoulos. Bulgarien selbst verlängert zur Zeit einen Zaun an der 259 Kilometer langen Landesgrenze, um illegale Grenzübertritte von Flüchtlingen aus der Türkei zu vermeiden.

Rettungspaket für Griechenland

Der Internationale Währungsfonds hält sich weiter bedeckt, was eine Beteiligung am dritten Rettungspaket für Griechenland angeht. IWF-Chefin Christine Lagarde sagte heute vor Beginn der IWF-Jahrestagung in Washington: Die Schulden Griechenlands seien weiterhin nicht tragfähig. Es müsse noch mehr getan werden. Die Bedingungen hätten sich nicht geändert. Der IWF hat nach einer Vereinbarung mit der Euro-Gruppe noch bis Ende 2016 Zeit, über eine weitere Beteiligung an der Griechenland-Hilfe zu entscheiden.

Ausbildung verzögert sich

Der Start der Ausbildung libyscher Küstenschutz- Kräfte durch die EU wird sich auf unbestimmte Zeit verzögern. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben die libyschen Behörden erst in dieser Woche eine Liste mit möglichen Kandidaten für das Trainingsprogramm übermittelt. Diese müssen jetzt noch einer ausführlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Vor allem für EU-Staaten wie Italien und Deutschland ist die Verzögerung ärgerlich. Sie erhoffen sich von der Unterstützung der libyschen Küstenwache einen deutlichen Rückgang der unkontrollierten Migration aus Richtung Libyen. Als Folge des Bürgerkriegs gibt es in dem nordafrikanischen Land derzeit keinen funktionierenden Grenzschutz.

Urteil zu illegalen Bankdaten

Deutsche Finanzbehörden dürfen Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute in einem Fall aus dem Jahr 2008 entschieden. Demnach habe die Verwendung solcher Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen.
Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung damals im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht worden war. Die Durchsuchung basierte auf Bankdaten, die der Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert. Das Ehepaar wurde später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Verfassungsbeschwerde des Paares gegen die Durchsuchung war aber erfolglos geblieben. Karlsruhe hatte die Nutzung von Steuer-CDs 2010 erlaubt. Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten.