Maut-Klage kommt

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der PKW-Maut. Nach Auffassung der Kommission ist die Pkw-Maut diskriminierend. Jetzt ist der Gerichtshof der Europäischen Union gefragt.

Blick vom Rücksitz in die Auto-Fahrerkabine auf den Arm des Fahrers am Lenkrad und das Navigationsgerät an der Windschutzscheibe.

Claudia Knoppke, wo genau hat die EU-Kommission ihre Vorbehalte?

Die EU-Kommission hatte ja von Anfang an ihre Zweifel an den Plänen von Verkehrsminister Dobrindt. Die Maut soll eigentlich nur von ausländischen Autofahrern eingezogen werden. Das sei eben diskriminierend. Denn nach den deutschen Plänen soll ja die Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gesenkt werden. Für die EU-Kommission heißt das: Das würde zu einer De-facto-Befreiung von der Maut führen. Außerdem sind die Preise von Kurzzeitvignetten – also für Zeiträume unter einem Jahr- der Kommission zu hoch. Sie spricht von: „in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch“.

Hat die EU-Kommission denn grundsätzlich ein Problem mit der Maut in Deutschland?
Sie sagt, faire Preise im Verkehr sind ok, aber dann eben, gleiche Preise für alle. Ansonsten Diskriminierung.

Warum hat sie jetzt den Weg der Klage gewählt?

In einer Mitteilung der Kommission heißt es: Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seit November 2014 sind die grundsätzlichen Bedenken der Kommission nicht ausgeräumt worden. Daher verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.