Urteil blockiert kostenloses W-Lan

Geschäftsleute, die ein kostenloses WLAN-Netz anbieten, haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Das dürfte auch EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker freuen. Denn der hatte gestern angekündigt, dass es bis 2020 kostenloses WLan für jedermann in den Zentren Europas geben soll.

Detailaufnahme einer modernen Computertastatur und der dazugehörigen Mouse in weiß von Apple.

Mit dem heutigen Urteil kommt aber auch ein ABER, Holger Winkelmann?

Ja. Das Aber ist: vom Betreiber des WLan kann verlangt werden, dass der WLan–Zugang mit einem Passwort gesichert wird. Denn dadurch soll verhindert werden, dass überhaupt illegale Downloads stattfinden. Der EuGH hat auch gesagt, weil der Urheberrechtsinhaber –zum Beispiel ein Musikkonzern – gegen diesen Anbieter keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, kann er auch keine Erstattung von zum Beispiel abmahngebühren oder Gerichtkosten verlangen.

Warum musste der EuGH überhaupt entscheiden?

Es war – natürlich- ein deutscher Fall. Der Betreiber eines Geschäfts aus München hatte seinen Kunden – netterweise – einen ungesicherten WLAN-Hotspot angeboten. Ein Kunde hatte sich dann ein Album von „Wir sind Helden“ runtergeladen. Der Musikkonzern Sony war not amused und hatte den Betreiber, also den Geschäftsinhaber, abgemahnt. Das Ganze ging in München vor Gericht. Die Richter in München haben dann den EuGH um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht gebeten.

In Deutschland war die Störerhaftung ja schon in diesem Sommer schon weitestgehend gecancelt worden. Aber, weitestgehend ist das Stichwort…

Ja, denn so Sachen wie Schadenersatz und Abmahnungen war noch nicht ganz eindeutig gesetzlich entschieden und geklärt. Da müsste dann wohl gesetzlich nochmal nachgebessert werden.