Vorinstallierte Sofware ist erlaubt – Die Verbrauchernews

Der Verkauf von Computern mit vorinstalliertem Betriebssystem und Software ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs nicht unbedingt eine unlautere Geschäftspraxis. Dies entschieden die Richter in Luxemburg. Ein Mann hatte 2008 in Frankreich einen Sony-Laptop mit Windows und anderen Programmen gekauft, den Nutzungsbedingungen aber nicht zugestimmt und von Sony das Geld für die Software zurückverlangt. Da er die Programme nicht nutzen wolle, solle die Summe dafür vom Kaufpreis abgezogen werden. Der Hersteller lehnte ab, der Käufer zog vor Gericht.

Detailaufnahme einer modernen Computertastatur und der dazugehörigen Mouse in weiß von Apple.

Plim Plim

Ein simpler Klingelton aus zwei gleichen Tönen darf nicht als EU-Marke geschützt werden. Das entschied das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg und bestätigte damit eine Entscheidung des EU-Markenamts. Ein brasilianisches Unternehmen hatte geklagt, weil das Amt dessen Tonfolge «Plim-Plim» wegen seiner «Banalität» nicht als Marke eintragen wollte. Prinzipiell könnten Klänge als Marke eingetragen werden, betonten die Richter. Der normale Verbraucher könne das «Plim-Plim» aus zwei aufeinander folgenden gis-Noten aber nicht von Standard-Klingeltönen unterscheiden, die in vielen Telefonen und Geräten zu finden sind.