Plim, Plim ist keine Marke

So. Jetzt kümmern wir uns mal um die wirklich wichtigen und entscheidenden Dinge im Leben. Zum Beispiel um Klingeltöne. Denn, um sich wirklich Klingelton nennen zu dürfen, da muss man schon ein bisschen Qualität liefern. Das hat jetzt das Gericht der Europäischen Union entschieden.

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Holger Winkelmann – Klingeling ist eben nicht gleich Klingeling.

Ne und Plim Plim reicht schon gar nicht. Und bevor uns jetzt alle Hörer für durchgeknallt halten, das über das wir hier reden ist ernst. Das Gericht hat nämlich entschieden, dass ein Plim-Plim-Ton keine geschützte EU Marke sein kann. Ein brasilianisches Unternehmen hatte geklagt, weil das Amt dessen
Tonfolge Plim-Plim wegen seiner Banalität nicht als Marke eintragen wollte. Prinzipiell könnten Klänge als Marke eingetragen werden, betonten die Richter. Der normale Verbraucher könne das Plim-Plim aus zwei aufeinander folgenden gis-Noten aber nicht von Standard-Klingeltönen unterscheiden, die in vielen Telefonen und Geräten zu finden sind.

Jetzt wissen wir das auch. Ich kann mir vorstellen, dass es noch weitere kuriose Urteile von EU-Richtern gibt.

Zwei fand ich noch ganz kurios. So wollte sich der FC Barcelona seinen Wappenumriss als Marke schützen lassen. Das haben die Richter Ende des vergangenen Jahres nicht zugelassen. Diese Umrandung werde die Aufmerksamkeit der Verbraucher nicht auf sich ziehen, hieß es unter anderem zur Begründung. Und vor ein paar Jahren haben die Richter MC Donalds mal Recht gegeben. Denn eine Kaffeekette wollte sich MacCoffee nennen. Das MAC war dort MAC geschrieben. Das reiche als Unterscheidung von einer solch großen Marke wie MC Donalds aber nicht, so die Richter.

Plim Plim ist kein Klingelton, der eine Marke sein könnte. Es gibt Entscheidungen, da fragt man sich, wie die vor Gericht landen.