Sanktionen gegen Russland werden verlängert

Die Europäische Union hat ihre wegen der Ukraine-Krise verhängten Sanktionen gegen Russland verlängert. 146 Personen sowie 37 Einrichtungen, Unternehmen und Organisationen sind damit weiterhin von Einreiseverboten oder Kontensperrungen betroffen.

Die offizielle Flagge der europäischen Union mit im Kreis angeordneten gelben Sternen auf dunkelblauem Grund

Ihnen wird vorgeworfen, den Ukrainekonflikt mit angeheizt zu haben. Die Entscheidung muss noch offiziell von den EU-Staaten bestätigt werden. Ohne Verlängerung würden die Strafmaßnahmen am 15. September enden. Bereits im Juni hatte sich die EU darauf verständigt, die ebenfalls bestehenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland zu verlängern. Sie sollen erst gelockert werden, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensplans zum Ukraine-Konflikt erfüllt sind. Dies ist bislang nicht der Fall. Moskau hingegen hält die Sanktionen für ungerechtfertigt und hatte im Gegenzug Einfuhrverbote für westliche Agrarprodukte wie Milch und Obst verhängt.

Weitere Millionen

Die Europäische Union gibt weitere Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe in der Türkei frei. Tatsächlich ist es mit einem Volumen von gut 350 Millionen Euro das größte humanitäre Programm, das die EU jemals finanziert hat, erklärte EU-Kommissar Christos Stylianides bei der Vorstellung des Programms in Brüssel:

„Und heute bin ich hier als Kommissar für humanitäre Hilfe um Ihnen ein bahnbrechendes humanitäres Programm vorzustellen, das Flüchtlingen hilft ein würdevolles Leben zu leben.“

Das Geld gehe direkt an die Flüchtlinge, erklärt Stylianides. Sie bekommen elektronische Bezahlkarten, auf denen ihnen Geld überwiesen wird. Für den Kommissar mache das Sinn.

„Sie werden in der Lage sein, dass zu kaufen, was sie benötigen, um Brot auf dem Tisch zu haben für ihre Familien. Ein Dach über dem zu haben und ihre Kinder zur Schule zu schicken, anstatt das sie gezwungen sind, sie zur Arbeit zu schicken“.

Das Programm soll bereits im Oktober starten. Mit Stand Ende 2015 ist die Türkei ist laut UNO Flüchtlingshilfe weltweit das Land, das mit 2,5 Millionen die meisten Flüchtlinge aufgenommen hat.

Fluggastdaten-Abkommen auf der Kippe

Das Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada steht auf der Kippe. Mehrere Bestimmungen des Abkommens verstoßen nach Ansicht eines Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen die Grundrechte der Bürger für Datenschutz. Würde der EuGH den Auffassungen folgen, könnte das Abkommen mit Kanada nur in veränderter Form in Kraft treten. Schon 2014 war das Abkommen vom EU-Rat dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden, die Abgeordneten entschieden sich jedoch erstmal dazu, ein Gutachten vom Gerichtshof einzuholen. Die geplante Vereinbarung sah vor, dass kanadische Behörden einen umfangreichen Datensatz über Fluggäste über 5 Jahre speichern und zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung benutzen können. Zu den Daten zählen neben Namen und Adresse auch Sitzplatz, Gepäck, Zahlungs- und Buchungsmethode sowieso Kreditkartennummer.

Höhere Besteuerung für E-books

E-books dürfen höher besteuert werden als gedruckte Werke. Der Auffassung ist eine EU-Gutachterin, digitale Bücher und Zeitschriften wären demnach von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ausgenommen. Die derzeitige Richtlinie zur Mehrwertsteuersätzen sei somit rechtens, befand eine Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof in ihrem Schlussantrag. Die Regelung sieht vor, dass EU-Staaten für Gedrucktes ermäßigte Steuersätze anwenden können, digitale Werke müssen hingegen voll besteuert werden. Ausnahmen gibt es lediglich bei digitalen Büchern, die auf einem festen Datenträger wie einer CD oder einem anderen Speichermedium geliefert werden. Zwischen digitalen und analogen Werken bestehe aufgrund der sehr unterschiedlichen Vertriebskosten ein Unterschied in der Förderbedürftigkeit, was die unterschiedliche Behandlung rechtfertigt, das polnische Verfassungsgericht hatte die Regelung angezweifelt.