Müll-Strafe für Griechenland

Griechenland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen mangelhafter Abfallentsorgung eine Strafe in Millionenhöhe zahlen. Das Land habe ein bestehendes EuGH-Urteil missachtet und weder einen Plan noch ein angemessenes Netz zur Entsorgung gefährlichen Mülls geschaffen, urteilten die Luxemburger Richter heute.

Auf einem Bürgersteig stehen graue Mülltonnen, daneben liegen graue Müllsäcke.

Wegen dieses Verstoßes gegen die EU-Abfallrichtlinie und andere Regeln müsse Griechenland nun zehn Millionen Euro Strafe zahlen. Hinzu kommen 30 000 Euro für jeden bis zur Umsetzung der Vorgaben verstreichenden Tag. Die Vertragsverletzung Griechenlands sei besonders schwerwiegend, weil sie seit mehr als zehn Jahren andauere und unmittelbar die menschliche Gesundheit gefährden und die Umwelt schädigen könnte, befanden die Richter weiter. Griechenland ist Wiederholungstäter, bereits im Jahr 2009 hatte der Gerichtshof festgestellt, dass mehrere EU-Abfallrichtlinien nicht umgesetzt werden.

Asyl-Notverordnung

Die österreichische Regierung hat sich im Rahmen der Flüchtlingskrise auf eine sogenannte Asyl-Notverordnung geeinigt. In dem neunseitigen Papier wird aufgelistet, warum Österreich es für notwendig hält, Flüchtlingen künftig ab dem Erreichen eines bestimmten Höchstwertes das Erstellen von Asylanträgen zu erschweren. Die Grenze dafür wurde für dieses Jahr mit 37.500 festgelegt. Ab dieser Zahl von aufgenommenen Menschen drohe eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Österreichs. Der damalige Vorstoß zu der Notverordnung kam von der konservativen ÖVP und stieß bei der sozialdemokratischen SPÖ auf wenig Begeisterung. Für Justizminister Wolfgang Brandstetter gibt es allerdings keine Alternativen. Allerdings hofft beispielsweise Österreichs Bundeskanzler Kern darauf, dass die Grenze von 37.500 Flüchtlingen in diesem Jahr nicht erreicht wird.

Weiterer CETA-Gegner

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA bekommt einen weiteren prominenten Gegner. Der Verdi-Chef Frank Bsirske warb heute im Name der Dienstleistungsgewerkschaft für Nachverhandlungen in dem Abkommen. Er sagte heute in Brüssel, er halte das Abkommen in seiner derzeitigen Form für nicht z ustimmungsfähig. Er kritisierte vor allem die strittigen Regelungen zum Investorenschutz bei CETA. Dadurch könnten doppelte Privilegien für kanadische Investoren gegenüber europäischen entstehen, wenn Kanadier über Sondergerichte klagen, die europäischen Unternehmen gar nicht zur Verfügung stehen. Erst vor kurzen hatte sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund ebenfalls kritisch zu CETA geäußert.

Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt

Deutschland ist bei der Job-Integration von Flüchtlingen auf einem guten Weg. Das ist das Ergebnis einer europaweiten Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Kommission der Europäischen Union. Nach Einschätzung der Studie habe Deutschland aus Fehlern seiner Vergangenheit gelernt, da die Flüchtlingskrise als Chance genutzt werde das Integrationssystem erheblich zu verbessern. Am Ende seien alle Bemühungen, Flüchtlinge möglichst früh in den Job zu bringen, auch hilfreich für die Eingliederung in die Gesellschaft. Die Untersuchung bezieht sich zwar auf das Jahr 2014, gebe aber viele Hinweise auf die aktuelle Situation. Früher habe es 15 bis 20 Jahre gedauert bis Geflüchtete bei der Beschäftigung auf Inländer-Niveau waren, heute könne man mit 5 bis 6 Jahren rechnen, so ein Arbeitsmarktexperte bei der Vorstellung der Untersuchung.