Fährt Uber doch bald in Deutschland?

Wie sollten die Länder der EU mit Online-Plattformen für Mitfahrdienste wie Uber oder den Bettenvermittler AirBnB umgehen? Nicht mit Verboten, ist ein Ansatz der EU-Kommission. Sie hat jetzt ihre Vorschläge für einheitliche Regelungen in der EU vorgestellt. Denn noch gibt es je nach Mitgliedsstaat ganz unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Verboten oder beschränkt ist Uber beispielsweise in Deutschland, Frankreich und Belgien. Bei uns waren ja bekanntlich die professionellen Taxifahrer auf die Barrikaden gegangen. Und was schlägt die EU-Kommission jetzt vor, Claudia Knoppke?

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Wir sollten Innovationen willkommen heißen und sie nicht bekämpfen. Denn eines sei mal klar, meint der zuständige EU-Kommissar Jyrki Kataynen.

„Kollaborative Geschäftsmodelle entstehen sowieso. Und die Frage ist jetzt, ob Europa für Innovationen offen ist, offen für Innovatoren. Oder vertreiben wir Menschen und Unternehmen aus Europa, nur weil wir zu restriktiv sind, und um bestehende Geschäftsmodelle zu schützen…“

Wir müssen also mal wieder aufpassen, den Anschluss an die USA und Asien nicht zu verpassen. Uber beispielsweise , das Start Up-Unternehmen aus San Francisco gilt als Leckerbissen für Investoren. Kürzlich ist Toyota eingestiegen und auch Saudi Arabien investiert 3,5 Milliarden Dollar. Kollaborative Dienste – so heißen diese Plattformen, haben nach Kommissionsangaben im vergangenen Jahr in der EU ihre Bruttoeinnahmen auf fast 30 Milliarden Euro verdoppelt. Das könnte auch die Steuerkassen klingeln lassen, meint EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska. Denn egal wie innovativ- die Regeln für Unternehmen bleiben sehr traditionell:

„Steuern müssen gezahlt werden. Verbraucher geschützt und Sozialstandards eingehalten werden. Das ist unsere Basis.“

BEUC, die europäische Verbraucherschutz-Organisation begrüßt den Leitfaden der Kommission. Die Verbraucher selbst seien ganz wild darauf, an diesen neuen Modellen teilzunehmen. Aber es müssten auch klare Regeln aufgestellt werden, heißt es von BEUC. Beispielsweise beim Bettenvermittler AirBnB: Wann ist es ein privates Wohnungsangebot, wann ein Business? Estland und Finnland haben Grenzwerte eingeführt: Wieviel darf jemand einnehmen und wie lange darf vermietet werden. In Paris darf nur das selbst bewohnte Appartement angeboten werden. Das könnte so doch auch in anderen EU-Staaten funktionieren, meint die EU-Kommission.