Freies WLAN kommt nicht überall gut an

Da gab es gestern schon an vielen Stellen Jubel, als die Bundesregierung beschlossen hatte, die WLAN Störerhaftung aufzuheben. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll in Zukunft nicht mehr pauschal für deren Surfverhalten haftbar gemacht werden. Aber so ganz uneingeschränkt ist der Jubel nicht, weiß Holger Winkelmann.

Weibliche Hände halten ein iPad und tippen darauf, im Hintergund liegen verschiedene Unterlagen.
Beim Bundesverband Musikindustrie ist man nicht zwingend „amused“. Einer illegalen Nutzung von Musik und anderen Produkten der Musikwirtschaft sei jetzt Tür und Tor geöffnet, hat zum Beispiel der Geschäftsführer des Verbandes, Florian Drücke dem Portal „mediabiz“ gesagt. Und auch in anderen Bereichen ist weiter Vorsicht geboten. Gastronomen oder Geschäfte beispielsweise, sollten schon aufpassen, wenn sie ihr Netz Nutzern offen anbieten sagt Freifunker Detlev Buschkamp

„Die hätten dann ja Zugriff auf Ihre eigenen Buchhaltungsdaten, Kassensysteme und dieses müssen sie ja technisch bewerkstelligen. Bei Freifunk ist das von vorherein getrennt, d.h. alle die jetzt schon Freifunk haben müssen sich auch weiterhin keine Sorgen machen.“

Und zu dem jetzt vollzogenen Sinneswandel sei die Bundesregierung außerdem nicht alleine gekommen.

„Erst jetzt nachdem der Europäische Gerichtshof angekündigt hat, dass er mit der deutschen Rechtsprechung nicht einverstanden ist, erst jetzt bewegt sich etwas, also ganz klar eingeknickt vor der EU.“

Und da kommt dann auch wieder die Musikindustrie ins Spiel. Ihre Kritik: Die Bundesregierung hätte das Urteil erst noch abwarten können. Dem normalen Netzsurfer dürfte das Tempo der Entscheidung allerdings äußerst Recht sein.