Ab heute gilt das neue EU-Erbrecht

Es ist ein Thema, über das die meisten Menschen nicht gerne sprechen: was ist, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wer sich zu Lebzeiten mit seinem Testament auseinander setzt, der erspart seinen Lieben allerdings im Zweifel viel Arbeit und Streit. Manche Testamente könnten aber ab heute hinfällig sein, denn ab sofort gilt das neue EU-Erbrecht.

Bild einer Seniorin, im Bildausschnitt sieht man die Hand der alten Dame, die sich beim Gang über eine Wiese auf einen Spazierstock stützt.

Die entscheidendste Änderung ist: wenn jemand stirbt, dann gilt immer das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das soll vor allem Erleichterung bringen. Bisher hat es wohl bei Erbstreitigkeiten über EU-Grenzen hinweg immer viele Schwierigkeiten gegeben. Das soll jetzt einfacher werden. Das hat aber auch Folgen, die vielen vielleicht gar nicht recht sind. Das beste Beispiel ist das deutsche Rentner-Ehepaar, das sich eine Wohnung auf Mallorca zugelegt hat. Wenn diese Rentner die meiste Zeit des Jahres auf Mallorca verbringen und dann einer stirbt, dann gilt Spanien als das Land, in dem sie zuletzt gelebt haben. Selbst wenn vielleicht noch Besitz in Deutschland vorhanden ist. Das bedeutet also das Erbe des Rentners wird nach spanischem Erbrecht aufgeteilt.

Das ist dann nicht unbedingt schlechter, aber anders. In Deutschland ist es zum Beispiel Gang und Gebe, dass sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wenn also einer stirbt, dann geht der Besitz erst einmal auf den Partner über. Das ist in Spanien verboten. Wenn gar kein Testament vorliegt, dann geht der Besitz sogar automatisch an die Kinder über. Der Hinterbliebene bekommt zwar lebenslanges Wohnrecht im Haus oder in der Wohnung, aber rein rechtlich gehört es dann den Kindern. Selbst wenn ein deutsches Testament etwas anderes festlegt, wäre das Testament nach spanischem Recht hinfällig. Jeder der eventuell betroffen ist, sollte sein Testament also schnell überarbeiten. Es gibt nämlich die Möglichkeit darin festzuhalten, dass man nach deutschem Erbrecht behandelt werden will – dann wird das auch gemacht. Es muss aber explizit festgelegt werden.