Verbrauchernews KW 31

Neues EU-Erbrecht, Einkaufen im Urlaub

Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Neu eingeführt wird dann auch das europäische Nachlasszeugnis. Das Nachlasszeugnis ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um grenzüberschreitende Erbfälle handelt, der Erblasser also zum Beispiel ein Ferienhaus in Frankreich besessen hat. „Das Dokument soll es Erben und Testamentsvollstreckern erleichtern, ihre Rechtsstellung in einem anderen EU-Staat nachzuweisen“
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Einkaufsfreudige Touristen auf einer Reise durch Europa stehen nicht selten vor verschlossenen Ladentüren, denn die Öffnungszeiten variieren von Land zu Land. In Spanien beispielsweise machen Geschäftsinhaber am frühen Nachmittag oft Pause, um dann am Abend länger zu öffnen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland bietet eine Übersicht der Öffnungszeiten in der Europäischen Union, Norwegen und Island. Auf www.eu-verbraucher.de findet sich in der Rubrik „Verbraucherthemen“ unter dem Stichwort „Schlussverkauf in Europa“ eine interaktive Karte. Ein Klick auf das jeweilige Land liefert die wichtigsten Informationen unterhalb der Grafik: Öffnungszeiten, Währung, Mehrwertsteuersatz und Schlussverkaufszeiten. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren besteht seit 2005 und wird durch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten der EU finanziert.