EU-Parlament gegen Alkoholkonsum von Jugendlichen

Ein paar Jährchen ist es schon her, aber diesen Moment haben wahrscheinlich die meisten von uns gut in Erinnerung: Ne nette Jahrgangsparty im fortgeschrittenen Teenager-Alter, gute Musik und natürlich das hier Prost-  das erste kühle Bier im Leben. Doch das Europaparlament findet: Jugendliche und Alkohol – keine gute Kombination. Was deswegen überlegt wird: Urte Modlich berichtet:

Zwei aus der Froschperspektive aufgeniomme Tulpengläser mit Bier in der Sonne.

Wein, Sekt, Bier – Wer das kaufen will, der muss in Deutschland 16 Jahre alt sein. Noch – denn morgen will das EU-Parlament darüber abstimmen, ob das Alter europaweit auf 18 gesetzt werden soll. Der CDU-Europaabgeordneten Renate Sommer geht das zu weit. Alkohol sei kein Teufelszeug, findet sie. Christa Merfert-Diete von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen hingegen sagt:

„Alkohol ist als Stoff für Kinder und Jugendliche gesundheitsgefährdend, insofern ist eine Regelung auf 18 Jahre nur angebracht.“

Auch der Vorschlag, Warnhinweise auf Flaschen zu kleben ist richtig, findet Merfert-Diete.

„Es bringt zumindest die Diskussion.“

Und die ist ihrer Meinung nach mehr als wichtig. Denn die Gefährlichkeit von Alkohol sei weit unterschätzt:

„ Viele Menschen sagen: “Oh mein Feierabend-Bierchen, mein Glas Wein, will ich mir nicht nehmen lassen. Europäische Alkohol-Forscher haben schon vor zehn Jahren festgestellt, dass die Menge des Alkohols, der täglich konsumiert wird, häufig gesundheitsgefährdend ist.“

Millionen von Menschen schädigen ihre Gesundheit durch Alkohol. Doch der kritische Blick konzentriere sich ausschließlich auf eine Gruppe:

„Wir schauen immer auf diejenigen, die abhängig geworden sind. Wir schauen nicht auf die Menschen, die durch ihren Alkoholkonsum ihre Gesundheit schädigen, die Dritte schädigen, die über Aggressionen viel Gewalt in die Familie bringen. Also man hat die Gefährlichkeit dieses Nervengiftes noch gar nicht richtig erfasst.“

Sollte das EU-Parlament für die Initiative stimmen, muss die Kommission einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ausarbeiten.