Oft katastrophale Zustände in Flüchtlingsheimen

Zehntausende Flüchtlinge machen sich jedes Jahr auf den gefährlichen Weg nach Europa. Sie wollen Asyl, suchen einen Job, ein neues und besseres Leben. Die wenigsten erreichen ihr Ziel. Denn selbst, wenn sie in Europa ankommen, sind die Zustände in den Flüchtlingswohnheimen katastrophal. Die EU-Kommission appelliert zwar eindringlich an alle Mitgliedsländer, mehr Flüchtlinge aufzunehmen – doch wie die Menschen aufgenommen werden und vor allem wo, ist weit entfernt von einem guten bzw. besseren Leben. Richtlinien der EU-Kommission werden nicht eingehalten.

Blick in eine Turnhalle, die mit vielen doppelstöckigen Feldbetten zu einer Flüchtlingsunterkunft umgebaut wurde.

Stark traumatisiert, jung ohne Eltern, Alleinerziehende mit kleinen Kindern oder Schwangere – sie alle gehören laut EU-Richtlinien, die die Kommission entworfen und das Parlament verabschiedet hat, zu besonders schutzbedürftigen Menschen. Und diesen besonderen Schutz – diese besondere Fürsorge, die ihnen nach einer Flucht aus ihrem Heimatland zusteht, bekommen sie teilweise in EU-Mitgliedsstaaten wie Deutschland nicht – das sagt der Sprecher des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen in Köln Dr. Wolfgang Uellenberg van Dawen: „Man muss nicht nur sagen ‚Da kommen Flüchtlinge‘, man muss genau schauen, wer da kommt – und das ist europarechtlich sehr klar geregelt. Man muss zum Beispiel bei der Unterbringung von Minderjährigen darauf achten, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Diese Vorgaben müssen eingehalten werden und deswegen braucht man klare Standards.“

Minderjähgrige können eben nicht laut Uellenberg in Massenunterkünften untergebracht werden. Und wenn es dieser Notlösung bedarf, dann nicht länger als drei Monate. Alles andere sei Menschenunwürdig, so Uellenberg: „Es muss mehr Geld geben, es muss mehr Personal geben, Prioritäten müssen anders gesetzt werden.“ Mehr Geld und Personal, damit es keine Massenunterkünfte mehr gibt und Menschen, die besonders Schutzbedürftige betreuen und vorab erst einmal identifizieren. Denn eigentlich tragen alle EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge, dass die Personen mit besonderen Bedürfnissen betreut werden.